Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Beratungs- und Briefingleistungen von Systemservice mit Sitz unter der angegebenen Adresse in Deutschland.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Systemservice („Anbieter“) und Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Institutionen („Auftraggeber“) über Trendbriefings, Workshops, Monitoring und verwandte Beratungsleistungen zu Marketing-Branchennews und Social-Commerce-Trends. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Systemservice ein Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses innerhalb der genannten Frist annimmt, oder wenn beide Seiten den Leistungsumfang schriftlich bestätigen.
3. Leistungen
Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Systemservice erbringt Einordnung, Recherche, Moderation und Dokumentation. Nicht Gegenstand sind Agenturumsetzung, Mediaeinkauf, technische Shop-Integration oder Rechtsberatung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für die Leistung erforderlichen Informationen bereit (z. B. Sortimentsübersicht, Kanalstände, Teilnehmerlisten). Verzögerungen bei der Mitwirkung können Termine verschieben, ohne dass Systemservice in Verzug gerät.
5. Honorare und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 40 % bei Auftragserteilung und der Rest bei Übergabe fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
6. Geistiges Eigentum
Unterlagen, Briefings und Workshop-Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Systemservice. Mit Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung, soweit nicht gesetzlich erlaubt.
7. Haftung
Systemservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Systemservice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Empfehlungen ersetzen keine unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers.
8. Termine, Absage, Kündigung
Termine für Workshops und Präsentationen sind verbindlich, sobald bestätigt. Regelungen zu Absage, Umbuchung und Rückerstattung enthält die Seite Rückerstattung. Laufende Monitor-Vereinbarungen sind zum Quartalsende mit einer Frist von vier Wochen kündbar, sofern im Angebot nichts Abweichendes steht.
9. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Systemservice, soweit gesetzlich zulässig.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.